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1260. März 8. Neisse im bischöflichen Schlosse.

8. id. Marc.

Herz. Heinrich (III.) von Schlesien verbürgt sich zum Zwecke der Aussöhnung seines Bruders Boleslaw mit Bisch. Thomas für 2000 diesem von jenem zu zahlende Mark. Silbers, welche er auf seinen Zins von der Breslauer Münze anweist, vorbehaltlich jedoch eines eventuell von seinem Bruder Konrad zu erwartenden Beitrags. Ferner verbürgt sich Heinrich für die Restitution der dem Bisch. durch Bolesl. entzogenen Einkünfte, soweit sie als solche durch Abgesandte Beider erkannt wurden, bei Einkünften, welche ohne Willen und Wissen Boleslaw's dem Bisch. entzogen wurden, verspricht der Herz. zur Wiedererlangung dem Bisch. nach Kräften behülflich zu sein. Ferner gelobt Heinrich, dass sein gerade abwesender Bruder Wladislaw, Propst von Wischehrad, dies Alles be stättigen werde, verspricht auch in Vollmacht seines Bruders Boleslaw Restitution aller Freiheiten der Kirche von Diensten und Leistungen, auch von den Kollekten (ausgenommen wenn es sich darum handelt den in Gefangenschaft gerathenen Herzog auszulösen oder ein Schloss zurückzukaufen oder ein stärkeres Kriegsheer zum Abzug zu bewegen), desgleichen auch Restitution der Gerichte mit alleinigem Vorbehalte des Blutgerichtes und des dritten Pfennigs davon. Ueber das Ganze wird auch sein Bruder der Herzog von Glogau (Konrad) ein Privileg austeilen.

Z.: Die Kastell. Jaxo von Breslau, Gr. Joh. von Ritschen, Gr. Nic. von Sandewalde, ferner die Ritter Radzlaus Dremlig und Wilcho de Sosno, der Mag. Gozvin, die Archid. Bogusl. von Breslau und Steph. von Oppeln.


Aus dem lib. nig. des D.-A. f. 398 bei Stenzel Bisth.-Urk. S. 21.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.